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Kombinationsleistung ➜ Voraussetzung & Höhe

Kombinationsleistung

Von Pflegebund.eu - 17 Minuten Lesezeit

Die Kombinationsleistung in der Pflege ermöglicht Pflegebedürftigen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach ihren Bedürfnissen zu kombinieren. Dies bietet mehr Flexibilität in der Pflegegestaltung. Pflegebedürftige können den Anteil des Pflegegeldes selbst wählen. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich, und die Kostenabrechnung erfolgt direkt mit den Pflegeleistungserbringern. Dies ermöglicht eine bessere Anpassung der Pflege an individuelle Bedürfnisse und Lebenssituationen.

Definition

Die Kombinationsleistung in der Pflege ist eine Möglichkeit für Pflegebedürftige in Deutschland, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Dies erlaubt eine flexible Gestaltung der Pflege, bei der ein Teil der Leistungen durch professionelle Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste erbracht wird, während gleichzeitig Pflegegeld an die Pflegebedürftigen selbst gezahlt wird. Die genaue Ausgestaltung der Kombinationsleistung erfolgt in Absprache mit der Pflegekasse und den Pflegeleistungserbringern, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Kombinationsleistung bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, die Pflege an ihre persönlichen Lebensumstände anzupassen und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Voraussetzungen für die Kombinationspflege

Die Kombinationspflege bietet Pflegebedürftigen in Deutschland die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach ihren individuellen Bedürfnissen zu kombinieren. Dies ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Pflege und eine bessere Anpassung an persönliche Lebensumstände. Damit die Kombinationspflege in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Voraussetzungen für die Kombinationspflege:

1. Pflegegrad: Der Pflegebedürftige muss über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (Medizinischer Dienst der PKV) festgestellt wurde.

 

2. Antragstellung: Der Pflegebedürftige muss einen Antrag auf Kombinationspflege bei seiner Pflegekasse stellen. Dieser Antrag bildet die Grundlage für die Genehmigung der Kombinationspflege.

 

3. Flexible Leistungsverteilung: Pflegebedürftige müssen den Anteil des Pflegegeldes festlegen, den sie nutzen möchten, und können die Pflegesachleistungen nach Bedarf in Anspruch nehmen. Die Aufteilung muss den individuellen Pflegebedürfnissen entsprechen.

 

4. Abstimmung mit Pflegedienst oder Pflegeeinrichtung: Die Pflegebedürftigen müssen die Kombinationsleistung mit ihrem Pflegedienst oder ihrer Pflegeeinrichtung absprechen und den genauen Umfang der professionellen Pflege festlegen. Dies gewährleistet eine effektive Koordination der Pflegeleistungen.

 

Die Kombinationspflege bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, die Pflege individuell zu gestalten und sowohl professionelle Unterstützung als auch eine gewisse Selbstbestimmung in der Pflege zu erhalten. Dies kann dazu beitragen, die Lebensqualität zu steigern und die Pflege an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Zusammensetzung der Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung in der Pflege setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige können diese beiden Leistungen miteinander kombinieren, um ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich abzudecken. Hier ist eine Erklärung, wie sich die Kombinationsleistung zusammensetzt:

 

1. Pflegegeld

    • Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, der Pflegebedürftigen zur Verfügung steht. Dieses Geld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, und er kann es nach eigenem Ermessen verwenden. Pflegegeld bietet Flexibilität, da es beispielsweise für die Unterstützung durch Angehörige oder für die Finanzierung von pflegeerleichternden Maßnahmen genutzt werden kann.

 

2. Pflegesachleistungen

    • Pflegesachleistungen umfassen professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen, die von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Diese Leistungen dienen dazu, den Pflegebedürftigen in ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen, einschließlich Körperpflege, Ankleiden, Nahrungsaufnahme und Mobilität.

 

Die Kombinationsleistung ermöglicht Pflegebedürftigen die Wahl, in welchem Umfang sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen nutzen möchten. Diese Flexibilität erlaubt es Pflegebedürftigen, die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände anzupassen. Die genaue Aufteilung und Gestaltung der Kombinationsleistung erfolgt in Absprache mit der Pflegekasse und den Pflegeleistungserbringern, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen die bestmögliche Versorgung erhalten.

 

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Geldleistungen der Pflegekasse, die Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad zustehen.

 

Pflegegeldleistung Pflegesachleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 316 € monatlich 724 € monatlich
Pflegegrad 3 545 € monatlich 1.363 €monatlich
Pflegegrad 4 728 € monatlich 1.693 € monatlich
Pflegegrad 5 901 € monatlich 2.095 € monatlich

 

Die Kombinationsleistung wird prozentual berechnet: Der Anspruch auf Pflegegeld reduziert sich entsprechend dem Anteil der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Mit anderen Worten, je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden, desto geringer ist der verbleibende Anspruch auf Pflegegeld. Umgekehrt bedeutet das, je weniger Pflegesachleistungen ein Pflegebedürftiger benötigt, desto höher ist sein Anspruch auf Pflegegeld.

 

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat einen monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro. Davon werden 80 Prozent, also 579,20 Euro, für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen. Dies bedeutet, dass noch ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 20 Prozent besteht. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 316 Euro, von denen 20 Prozent 63,20 Euro ausmachen. Dieser Betrag wird dem Pflegebedürftigen direkt auf sein Konto überwiesen und steht ihm zur freien Verfügung. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen werden dagegen direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet.

Vorteile der Kombipflege auf einem Blick

Die Kombinationspflege, die die gleichzeitige Nutzung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ermöglicht, bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Vielzahl von Vorteilen. Dieses flexible Pflegemodell ermöglicht es, die Pflege an individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände anzupassen. Hier sind die wichtigsten Vorteile der Kombinationspflege auf einen Blick:

 

Vorteile der Kombinationspflege:

1. Flexibilität: Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach ihren individuellen Bedürfnissen kombinieren, um eine maßgeschneiderte Pflege zu erhalten.

 

2. Selbstbestimmung: Die Kombinationspflege gewährt Pflegebedürftigen die Freiheit, das Pflegegeld nach eigenem Ermessen zu verwenden, was eine gewisse Selbstbestimmung ermöglicht.

 

3. Professionelle Unterstützung: Pflegesachleistungen bieten qualifizierte Pflege- und Betreuungsleistungen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

 

4. Entlastung für Angehörige: Pflegegeld kann Angehörige entlasten, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, da es finanzielle Unterstützung bietet.

 

5. Individualität: Die Kombinationspflege erlaubt die Anpassung der Pflege an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, um die Lebensqualität zu erhalten.

 

6. Kostenkontrolle: Pflegebedürftige haben eine bessere Kontrolle über die Pflegekosten durch die Kombination beider Leistungen.

 

7. Unterstützung im Alltag: Pflegesachleistungen helfen bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege und Ankleiden, um die Selbstständigkeit zu fördern.

 

8. Entlastung für die Pflegekasse: Die Kombinationspflege ermöglicht eine effiziente Nutzung der finanziellen Ressourcen, da die Pflegekasse die Kosten für professionelle Pflege und Pflegegeld miteinander kombinieren kann.

 

9. Individuelle Abstimmung: Die Pflege kann individuell mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung abgestimmt werden, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

 

10. Lebensqualität: Die Kombinationspflege trägt dazu bei, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten und ihr Wohlbefinden zu fördern.

 

Die Kombinationspflege ist eine vielseitige Pflegeoption, die Pflegebedürftigen die Möglichkeit bietet, ihre Pflege bestmöglich zu gestalten und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

 

Kombileistung: Anspruch bei Pflegegrad 2

% Anteil von Pflege-sachleistung % Anteil von Pflegegeld Pflegesach-leistung Pflegegeld
100% 0% 724,00 € 0,00 €
90% 10% 651,60 € 31,60 €
80% 20% 579,20 € 63,20 €
70% 30% 506,80 € 94,80 €
60% 40% 434,40 € 126,40 €
50% 50% 362,00 € 158,00 €
40% 60% 289,60 € 189,60 €
30% 70% 217,20 € 221,20 €
20% 80% 144,80 € 252,80 €
10% 90% 72,40 € 284,40 €
0% 100% 0,00 € 316,00 €

 

Kombileistung: Anspruch bei Pflegegrad 3

% Anteil von Pflege-sachleistung % Anteil von Pflegegeld Pflegesach-leistung Pflegegeld
100% 0% 1.363,00 € 0,00 €
90% 10% 1.226,70 € 54,50 €
80% 20% 1.090,40 € 109,00 €
70% 30% 954,10 € 163,50 €
60% 40% 817,80 € 218,00 €
50% 50% 681,50 € 272,50 €
40% 60% 545,20 € 327,00 €
30% 70% 408,90 € 381,50 €
20% 80% 272,60 € 436,00 €
10% 90% 136,30 € 490,50 €
0% 100% 0,00 € 545,00 €

 

Kombileistung: Anspruch bei Pflegegrad 4

% Anteil von Pflege-sachleistung % Anteil von Pflegegeld Pflegesach-leistung Pflegegeld
100% 0% 1.693,00 € 0,00 €
90% 10% 1.523,70 € 72,80 €
80% 20% 1.354,40 € 145,60 €
70% 30% 1.185,10 € 218,40 €
60% 40% 1.015,80 € 291,20 €
50% 50% 846,50 € 364,00 €
40% 60% 677,20 € 436,80 €
30% 70% 507,90 € 509,60 €
20% 80% 338,60 € 582,40 €
10% 90% 169,30 € 655,20 €
0% 100% 0,00 € 728,00 €

 

Kombileistung: Anspruch bei Pflegegrad 5

% Anteil von Pflege-sachleistung % Anteil von Pflegegeld Pflegesach-leistung Pflegegeld
100% 0% 2.095,00 € 0,00 €
90% 10% 1.885,50 € 90,10 €
80% 20% 1.676,00 € 180,20 €
70% 30% 1.466,50 € 270,30 €
60% 40% 1.257,00 € 360,40 €
50% 50% 1.047,50 € 450,50 €
40% 60% 838,00 € 540,60 €
30% 70% 628,50 € 630,70 €
20% 80% 419,00 € 720,80 €
10% 90% 209,50 € 810,90 €
0% 100% 0,00 € 901,00 €

 

Kombinationsleistung beantragen

Wenn Sie die Kombinationsleistung beantragen möchten, folgen Sie diesen Schritten:

1. Kombinationsleistungen berechnen: Überprüfen Sie, ob Sie oder Ihr pflegender Angehöriger die Pflegesachleistung nicht vollständig in Anspruch nehmen.

 

2. Antrag stellen: Beantragen Sie die Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse. Dies kann schriftlich und unkompliziert erfolgen. Bitten Sie die Pflegekasse, Ihre Pflegeleistungen durch die Kombinationsleistung zu ergänzen.

 

3. Belege vorlegen: Falls Sie die Kombinationspflege beantragt haben, reichen entweder Sie oder der Pflegedienst die Rechnungen für erbrachte Leistungen bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse berechnet dann anhand der Belege den prozentualen Anteil der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen.

 

4. Pflegegeld erhalten: Der Anteil, den Sie nicht in Anspruch genommen haben, wird Ihnen automatisch in Form von Pflegegeld ausgezahlt.

 

Tipp: Es ist ratsam, mit Ihrem Pflegedienst einen Pflegevertrag abzuschließen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des ambulanten Pflegedienstes entsprechend Ihrer Pflegesachleistung. Die Höhe der Pflegesachleistung hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 1: 125 € (kein Pflegegeld, sondern Entlastungsbetrag)
  • Pflegegrad 2: 724 €
  • Pflegegrad 3: 1.363 €
  • Pflegegrad 4: 1.693 €
  • Pflegegrad 5: 2.095 €

 

Für Kosten, die über diese Beträge hinausgehen, sind Sie selbst verantwortlich. Deshalb empfehlen wir den Abschluss eines Pflegevertrags, in dem die Leistungen und Kosten des Pflegedienstes vertraglich festgehalten werden. In jedem Fall sollten Sie die benötigten Pflegeleistungen im Detail besprechen, um sicherzustellen, dass der Bedarf des Pflegebedürftigen optimal gedeckt ist.

Gebundenheit an Kombinationsleistung

Die Pflegebedürftigen sind normalerweise sechs Monate an die Kombinationsleistung gebunden. Bei wesentlichen Veränderungen in der Pflegesituation, beispielsweise bei einer rapiden Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann die Versorgung vor Ablauf der sechs Monate angepasst werden.

 

Tipp: Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Sie zusätzlich von der Pflegekasse erhalten. Bei häuslicher Pflege und einem anerkannten Pflegegrad können Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich genutzt werden.

Umwandlungsanspruch & Kombinationsleistung

Wenn Sie im Verlauf eines Monats das Budget der Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umzuwandeln. Dieser Umwandlungsanspruch gilt ab Pflegegrad 2 und muss nicht gesondert beantragt werden. Sie können ihn jeden Monat nutzen. Bis zu 40 Prozent der maximalen Pflegesachleistungen können so für Betreuung und Entlastung eingesetzt werden.

 

In der Kombinationsleistung wird der Umwandlungsbetrag so behandelt, als hätten Sie ihn für einen Pflegedienst eingesetzt. Umwandlungsbetrag und Pflegesachleistungen werden zusammengerechnet, um den Anteil des Pflegegeldes zu berechnen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter für Betreuungsleistungen den Anforderungen des Landesrechts entspricht, damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt.