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Das Pflegegeld - Pflegebund.eu ➜ 24-Stunden-Pflege-Anbieter im Vergleich

Das Pflegegeld

Von Pflegebund.eu - 19 Minuten Lesezeit

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung in Deutschland für Pflegebedürftige. Es dient dazu, die Pflegekosten abzudecken und kann flexibel für die Organisation der Pflege verwendet werden. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab, der die Schwere der Pflegebedürftigkeit festlegt. Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse nach einer Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDK). Pflegegeld kann zur Entlastung der Pflegenden oder zur Finanzierung professioneller Pflegekräfte genutzt werden. Es ist eine wichtige Ressource, um die häusliche Pflege zu ermöglichen und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern.

 

  • Pflegegeld ist finanzielle Unterstützung in Deutschland für Pflegebedürftige.
  • Es dient zur Deckung der Pflegekosten und ermöglicht flexible Verwendung.
  • Die Höhe des Pflegegelds variiert je nach Pflegegrad.
  • Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse nach einer MDK-Begutachtung.
  • Pflegegeld kann zur Entlastung der Pflegenden oder für professionelle Pflege genutzt werden.
  • Es verbessert die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ermöglicht häusliche Pflege.

 

Wer bekommt das Pflegegeld?

Die Berechtigung zum Erhalt von Pflegegeld variiert von Land zu Land und kann auch innerhalb eines Landes je nach den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften unterschiedlich sein. Im Allgemeinen fällt das Pflegegeld jedoch für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter pflegebedürftig sind und zu Hause von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften versorgt werden. Hier sind einige typische Kriterien, die in vielen Ländern bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden:

 

1. Pflegebedürftigkeitsgrad: Die Pflegebedürftigkeit wird oft anhand von Pflegegraden, Pflegestufen oder ähnlichen Klassifizierungen bewertet. Die genauen Kriterien und Bewertungssysteme können von Land zu Land unterschiedlich sein.

 

2. Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Es wird bewertet, inwieweit die betroffene Person in den Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität und Toilettengänge, Unterstützung benötigt.

 

3. Medizinische Diagnosen: Die Art und Schwere der Erkrankungen oder Behinderungen, die die Pflegebedürftigkeit verursachen, können ebenfalls eine Rolle bei der Einstufung spielen.

 

4. Betreuungsbedarf: Der Umfang der notwendigen Pflege und Betreuung, einschließlich der stundenweisen Betreuung oder Rund-um-die-Uhr-Pflege, wird berücksichtigt.

 

5. Einkommen und Vermögen: In einigen Ländern kann das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und/oder ihrer Familie Einfluss auf die Berechtigung zum Pflegegeld haben.

 

6. Pflege zu Hause: Das Pflegegeld ist in der Regel für Personen vorgesehen, die zu Hause von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften betreut werden. In Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern gelten andere Finanzierungs- und Unterstützungssysteme.

Pflegegrad und Pflegestufen in Deutschland

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kriterien und Voraussetzungen für das Pflegegeld je nach Land unterschiedlich sind. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie oder jemand, den Sie kennen, Anspruch auf Pflegegeld hat, sollten Sie sich an die örtlichen Behörden oder Pflegekassen wenden, um Informationen über die spezifischen Regelungen in Ihrer Region zu erhalten.

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), die im Jahr 2017 im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II eingeführt wurden. Hier sind die Pflegegrade:

 

  1. Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  2. Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  3. Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  4. Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  5. Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

 

Die Einstufung in einen der Pflegegrade erfolgt anhand eines Begutachtungsverfahrens, bei dem verschiedene Kriterien zur Einschränkung der Selbstständigkeit und des täglichen Lebens berücksichtigt werden. Je nach Pflegegrad erhält die pflegebedürftige Person unterschiedliche Leistungen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Unterstützungsleistungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Pflegegesetze und -richtlinien ändern können.

Beispiel:

Pflegegrad in Deutschland und deren Leistungen

Hier sind die Pflegegrade in Deutschland und die damit verbundenen Leistungen gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) zum Zeitpunkt meines letzten Wissensstandes im September 2021:

In Deutschland (Pflegegrade):

  1. Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
    • Pflegegeld: 125 Euro monatlich (zur freien Verfügung der pflegebedürftigen Person).
    • Pflegesachleistungen: 125 Euro monatlich (für professionelle Pflegeleistungen).
    • Weitere Unterstützungsleistungen wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel.
  2. Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
    • Pflegegeld: 332 Euro monatlich.
    • Pflegesachleistungen: 761 Euro monatlich.
    • Weitere Unterstützungsleistungen wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel.
  3. Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
    • Pflegegeld: 573 Euro monatlich.
    • Pflegesachleistungen: 1.432 Euro monatlich.
    • Weitere Unterstützungsleistungen wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel.
  4. Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
    • Pflegegeld: 765 Euro monatlich.
    • Pflegesachleistungen: 1.778 Euro monatlich.
    • Weitere Unterstützungsleistungen wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel.
  5. Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
    • Pflegegeld: 947 Euro monatlich.
    • Pflegesachleistungen: 2.200 Euro monatlich.
    • Weitere Unterstützungsleistungen wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die pflegebedürftige Person selbst oder ihre Angehörigen in Absprache mit dem Pflegebedürftigen wählen können, ob sie das Pflegegeld (als finanzielle Unterstützung zur freien Verfügung) oder die Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegeleistungen) in Anspruch nehmen möchten. Die Pflegekassen bieten auch Unterstützung bei der Organisation von ergänzenden Leistungen wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmitteln. 

Die Leistungen bei häuslicher Pflege

Die Leistungen bei häuslicher Pflege können je nach Land und Pflegesystem unterschiedlich sein. Im Folgenden werden die Leistungen für häusliche Pflege in Deutschland aufgeführt:

 

Pflegegeld:
Pflegebedürftige in Deutschland erhalten monatlich Pflegegeld, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt. Dieses Geld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung und kann beispielsweise für die Bezahlung von Angehörigen oder nicht-professionellen Pflegekräften verwendet werden.

 

Pflegesachleistungen:
Pflegebedürftige können stattdessen oder zusätzlich zu Pflegegeld auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden von professionellen Pflegediensten erbracht und umfassen Hilfe bei der Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung) sowie Hauswirtschaftliche Versorgung.

 

Tages- oder Nachtpflege:
In bestimmten Fällen kann Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht es Pflegebedürftigen, für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden, während die pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen können.

 

Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege ist für Pflegebedürftige gedacht, deren pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen, z.B. aufgrund von Krankheit oder Urlaub. Die pflegebedürftige Person kann für eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden.

 

Verhinderungspflege:
Wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dabei übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Versorgung des Pflegebedürftigen.

 

Pflegehilfsmittel:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle, Inkontinenzmaterial und andere Produkte, die zur Pflege und Betreuung benötigt werden.

 

Beratung und Unterstützung:
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können Beratung und Unterstützung von Pflegediensten, Pflegestützpunkten und Pflegeberatungsdiensten in Anspruch nehmen, um Informationen und Hilfe bei der Organisation der häuslichen Pflege zu erhalten.

 

Die genauen Leistungen und Voraussetzungen können sich im Laufe der Zeit ändern und variieren je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf. Es ist wichtig, sich bei den örtlichen Pflegekassen oder Sozialdiensten über die aktuellen Leistungen und Unterstützungen in Ihrer Region zu informieren.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind zwei Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten:

 

Kurzzeitpflege:
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung, die in Anspruch genommen wird, wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend ausfallen, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub. In solchen Fällen kann die pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Während dieser Zeit übernimmt das Pflegeheim die Versorgung und Pflege der Person. Die Kurzzeitpflege kann für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, wobei die Pflegebedürftige einen Eigenanteil zu tragen hat.

 

Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt):
Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, die Pflege zu leisten, beispielsweise aufgrund eigener Erkrankung oder anderer Verpflichtungen. In diesem Fall kann eine Ersatzpflegekraft die Versorgung des Pflegebedürftigen übernehmen. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Während dieser Zeit übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege.

 

Beide Leistungen, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, sind darauf ausgerichtet, pflegende Angehörige zu entlasten und sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen während der Abwesenheit ihrer Hauptpflegeperson angemessen versorgt werden. Die pflegebedürftige Person kann selbst entscheiden, wo die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, sei es in einer Pflegeeinrichtung oder durch einen ambulanten Pflegedienst.

Das Beantragen von Pflegegeld in Deutschland

Das Beantragen von Pflegegeld in Deutschland kann etwas komplex sein, da es von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich des Pflegegrades und der individuellen Situation. Hier ist eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Pflegegeld zu beantragen:

 

Schritt 1: Pflegebedürftigkeit feststellen lassen:

  • Zuerst muss die Pflegebedürftigkeit der betreffenden Person durch einen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine andere entsprechende Einrichtung festgestellt werden. Dies erfolgt normalerweise durch eine Begutachtung vor Ort.

 

Schritt 2: Antrag stellen:

  • Nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Die Antragsformulare erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder können oft online heruntergeladen werden.

 

Schritt 3: Antrag ausfüllen:

  • Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus, geben Sie alle erforderlichen Informationen an und fügen Sie gegebenenfalls die ärztlichen Atteste und Begutachtungsberichte bei.

 

Schritt 4: Begutachtungstermin vereinbaren:

  • Nach Eingang Ihres Antrags wird ein Termin für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit vereinbart. Während dieser Begutachtung wird der Pflegegrad festgelegt, der die Grundlage für die Höhe des Pflegegeldes bildet.

 

Schritt 5: Pflegegrad erhalten:

  • Nach der Begutachtung erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse den Bescheid über den bewilligten Pflegegrad. In diesem Bescheid wird auch die Höhe des Pflegegeldes festgelegt.

 

Schritt 6: Pflegegeld beziehen:

  • Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie das Pflegegeld beziehen. Dies erfolgt monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters.

 

Schritt 7: Pflegebedarf überprüfen lassen:

  • Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist wichtig, regelmäßig den Pflegebedarf überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass der bewilligte Pflegegrad angemessen ist.

 

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Anleitung ist und die genauen Schritte und Anforderungen je nach Bundesland und individueller Situation variieren können. Es ist ratsam, sich frühzeitig an die örtliche Pflegekasse zu wenden und dort Unterstützung bei der Antragsstellung zu erhalten, insbesondere wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen.

Die Erhöhung oder Kürzung des Pflegegeldes bei Veränderung der Situation der Pflegebedürftigen

 

Die Höhe des Pflegegeldes kann sich im Laufe der Zeit ändern, insbesondere wenn sich die Pflegesituation oder der Pflegebedarf der betroffenen Person ändert. Hier sind einige mögliche Szenarien, die zu einer Erhöhung oder Kürzung des Pflegegeldes führen können:

 

Erhöhung des Pflegegeldes:

1. Verbesserung des Pflegebedarfs:
Wenn sich der Pflegebedarf der pflegebedürftigen Person erhöht, kann dies zu einer höheren Einstufung in einen höheren Pflegegrad führen. Infolgedessen erhöht sich auch das monatliche Pflegegeld.

 

2. Beantragung einer Höherstufung:
Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert und die Pflegebedürftigkeit zunimmt, sollte eine erneute Begutachtung und gegebenenfalls eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.

 

3. Zusätzliche Pflegeleistungen:
Je nach Bedarf können zusätzliche Pflegeleistungen oder Unterstützungsleistungen, wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel, in Anspruch genommen werden, was zu zusätzlichen Leistungen führt.

 

Kürzung des Pflegegeldes:

1. Verbesserung des Gesundheitszustands:
Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verbessert und sie weniger Unterstützung benötigt, kann dies zu einer Herabstufung in einen niedrigeren Pflegegrad und einer entsprechenden Kürzung des Pflegegeldes führen.

 

2. Änderungen in der Pflegesituation:
Wenn sich die Pflegesituation ändert, beispielsweise wenn die Pflegepersonen wechseln oder die pflegebedürftige Person in eine andere Umgebung zieht, kann dies Auswirkungen auf den Pflegebedarf haben und zu einer Anpassung des Pflegegeldes führen.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen in der Pflegesituation oder im Pflegegrad nicht automatisch erfolgen. In den meisten Fällen müssen sie von der pflegebedürftigen Person oder ihren gesetzlichen Vertretern bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine ähnliche Einrichtung kann erforderlich sein, um Änderungen im Pflegegrad zu überprüfen und festzustellen.

 

Es wird empfohlen, bei Änderungen in der Pflegesituation oder im Pflegebedarf frühzeitig Kontakt zur zuständigen Pflegekasse aufzunehmen, um die notwendigen Schritte zu besprechen und sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen angemessen angepasst werden.

Als pflegende Angehörige spielen Sie eine wichtige Rolle in der Unterstützung

Hier sind einige Informationen und Ressourcen, die für Sie als pflegende Angehörige nützlich sein können:

 

1. Informationen über Pflegegrade: Informieren Sie sich über die verschiedenen Pflegegrade und Pflegestufen in Ihrem Land, um zu verstehen, wie die Pflegebedürftigkeit bewertet wird und welche Leistungen zur Verfügung stehen.

 

2. Kommunikation: Offene Kommunikation ist entscheidend. Sprechen Sie mit der pflegebedürftigen Person über ihre Wünsche und Bedürfnisse. Halten Sie auch den Dialog mit anderen Familienmitgliedern aufrecht, um die Pflegeaufgaben gerecht aufzuteilen.

 

3. Begutachtung und Antragstellung: Verstehen Sie den Prozess der Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad und lernen Sie, wie Sie Pflegeleistungen beantragen.

 

4. Pflegedienste und -einrichtungen: Informieren Sie sich über lokale Pflegedienste und -einrichtungen, die Ihnen bei der Versorgung der pflegebedürftigen Person zur Seite stehen können.

 

5. Finanzielle Unterstützung: Machen Sie sich mit den finanziellen Aspekten vertraut, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Unterstützungen durch die Pflegeversicherung.

 

6. Entlastung: Denken Sie an Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Suchen Sie nach Möglichkeiten zur Entlastung, sei es durch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Unterstützung durch andere Familienmitglieder.

 

7. Pflegeplanung: Erstellen Sie einen Pflegeplan, der die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Beachten Sie dabei auch die langfristige Planung und eventuelle Veränderungen im Pflegebedarf.

 

8. Selbsthilfegruppen: Erwägen Sie den Beitritt zu einer Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige. Dort können Sie Erfahrungen austauschen und emotionale Unterstützung finden.

 

9. Fortbildungen: Informieren Sie sich über Schulungs- und Fortbildungsangebote für pflegende Angehörige. Diese können Ihnen helfen, Ihre Pflegefähigkeiten zu verbessern.

 

10. Beratungsdienste: Nutzen Sie die Dienste von Pflegeberatungsstellen und -diensten, um Unterstützung und Informationen zu erhalten.

 

11. Rechtliche Aspekte: Überlegen Sie, ob rechtliche Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung notwendig sind.

 

12. Pflegehilfsmittel: Informieren Sie sich über die verschiedenen Pflegehilfsmittel, die den Pflegeprozess erleichtern können.

 

13. Auszeiten: Vergessen Sie nicht, Pausen für sich selbst einzuplanen, um sich zu erholen und Energie zu tanken.

 

14. Psychische Gesundheit: Achten Sie auf Ihr eigenes Wohlbefinden und suchen Sie bei Bedarf professionelle Unterstützung.

Hier sind einige häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema Pflegegeld:

  1. Was ist Pflegegeld?
  • Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder nicht professionellen Pflegekräften versorgt werden. Es soll dazu beitragen, die Pflege und Betreuung zu erleichtern.

 

  1. Wie wird Pflegegeld beantragt?
  • Pflegegeld kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dies erfordert in der Regel die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch einen Medizinischen Dienst und das Ausfüllen eines Antragsformulars.

 

  1. Welche Kriterien gelten für die Einstufung in einen Pflegegrad?
  • Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt aufgrund einer Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und weitere werden bewertet.

 

  1. Wie hoch ist das Pflegegeld?
  • Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad. In Deutschland reicht es von 125 Euro (Pflegegrad 1) bis zu 901 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat (Stand September 2021).

 

  1. Kann Pflegegeld für andere Zwecke verwendet werden?
  • Ja, das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Es kann für die Bezahlung von Pflegekräften, Pflegehilfsmittel oder andere Bedürfnisse verwendet werden.

 

  1. Kann das Pflegegeld mit anderen Leistungen kombiniert werden?
  • Ja, Pflegegeld kann mit anderen Leistungen wie Pflegesachleistungen, Tages- oder Nachtpflege und Verhinderungspflege kombiniert werden, um den individuellen Bedarf zu decken.

 

  1. Wie oft erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes?
  • Das Pflegegeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt.

 

  1. Kann sich die Höhe des Pflegegeldes ändern?
  • Ja, die Höhe des Pflegegeldes kann sich ändern, wenn sich die Pflegesituation oder der Pflegebedarf der Person ändert. Eine Neubegutachtung und Anpassung des Pflegegrades können erforderlich sein.

 

  1. Gibt es Einkommens- oder Vermögensgrenzen für den Bezug von Pflegegeld?
  • In Deutschland gibt es bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Pflegegeld. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland variieren.

 

  1. Gibt es Pflegegeld auch in anderen Ländern? – Ja, viele Länder haben ähnliche Leistungen zur finanziellen Unterstützung von pflegebedürftigen Personen, jedoch können die Namen und Regelungen variieren.

 

Diese FAQ dienen zur allgemeinen Orientierung. Die genauen Regelungen können je nach Land und Bundesland unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich bei der örtlichen Pflegekasse oder den zuständigen Behörden nach den aktuellen Richtlinien und Vorschriften zu erkundigen.